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Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom 08.12.2015 zur Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen i. S. d. § 4 Nr. 8 und 11 UStG Stellung genommen.

Durch das Schreiben wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.

Das BMF hat das Schreiben vom 08.12.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 51-52/2015
14.12.2015

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