Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom 08.12.2015 zur Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen i. S. d. § 4 Nr. 8 und 11 UStG Stellung genommen.
Durch das Schreiben wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Das BMF hat das Schreiben vom 08.12.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 51-52/2015
14.12.2015