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Zweitwohnungsteuer Hamburg

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 82/2015 vom 09.12.2015 auf sein Urteil vom 30.09.2015 (Aktenzeichen  II R 13/14) hin. Danach ist die Befreiung von Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten verfassungsgemäß.

Der Steuerpflichtige hat Zweitwohnung an zwei bis drei Tagen in der Woche, also nicht überwiegend genutzt. Zitat aus der Pressemitteilung 82/2015 der BFH: "Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 5 Buchst. c des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes wird nur vorausgesetzt, dass ein Ehepartner die Wohnung aus überwiegend beruflichen Gründen innehat." 
Daher hat der BFH entgegen dem Finanzamt und dem Finanzgericht die Steuerbefreiung als gegeben angesehen.

Ob das Urteil des BFH auch auf andere Fälle in anderen Städten oder Gemeinden angewendet werden kann, dürfte ich nach den jeweiligen Zweitwohnungsteuergesetzen richten.

Der BFH hat die Pressemitteilung 82/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof  

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 51-52/2015
14.12.2015

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