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 der guten Ideen

Kontenwahrheit: Anwendungserlass § 154 Abgabenordnung (AO)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.12.2017 einen Anwendungserlass zur Anpassung an die Rechtsänderungen durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vom 23. Juni 2017 veröffentlicht.

Das Verbot zur Verwendung falscher oder erdichteter Namen und die Ausnahmen sowie die Grundsätze zur Erhebung und Aufzeichnung steuerlicher Ordnungsmerkmale werden ausführlich dargestellt.  

Das BMF hat das Schreiben vom 11.12.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 51-52/2017
18.12.2017

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