Unentgeltliche Wertabgaben - Sachentnahmen - Eigenverbrauch -
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.12.2017 die für das Jahr 2018 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.
Das BMF hat das Schreiben vom 13.12.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 51-52/2017
18.12.2017
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