Doppelbesteuerungsabkommen Türkei Alterseinkünfte
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 11.12.2014 zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Türkei zur Besteuerung von Alterseinkünften Stellung genommen.
Betroffen sind insbesondere Alterseinkünfte (Renten) aus der Türkei für Personen mit Wohnsitz in Deutschland und deutsche Renten für Personen mit Wohnsitz in der Türkei.
Das BMF hat das Schreiben vom 11.12.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Bundesfinanzministerium
18.12.2014