Erbschaftsteuer Betriebsvermögen Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss bis 30.06.2016 eine Neuregelung schaffen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 (Altenzeichen 1 BvL 21/12) war mit Spannung erwartet worden. Das Gericht bejaht die Verschonung von Betriebsvermögen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Erhaltung von Arbeitsplätzen beim Unternehmens-Übergang hat nach dem Urteil große Bedeutung. Mit erfreulicher Deutlichkeit wendet sich das Gericht gegen die ausufernden Missbräuche, zum Beispiel durch das Einbringen von im Unternehmen gar nicht benötigten Sachen und Rechten, nur um sie in der Umschließung durch den Mantel des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen zu können.
Auch hier gilt wie so oft, dass Politiker oft nicht erkennen, worauf es ankommt. Sie suchen wählerstimmenwirksame Lösungen und beklagen dann, dass Unternehmer und Berater diese teilweise sachfremden Gesetze zu ihrem Vorteil ausnützen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Politkern eine Frist zum Nachbessern bis 30.06.2016 eingeräumt.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil vom 17.12.2014 (Aktenzeichen 1 BvL 21/12) auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesverfassungsgericht
Bundesfinanzminister Schäuble kündigt eine schnelle Reform des Erbschaftsteuerrechts an. Link zu Zeit.de
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen: Link Bundesfinanzministerium
18.12.2014