Kapitaleinkünfte Umqualifizierung bei Verkäufen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 16.12.2014 zur Um Umqualifizierung von Einkünften in Sinne von § 20 in Einkünfte nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) Stellung genommen.
Wenn Einkünfte aus dem Verkauf von in einem inländischen Depot befindlichen Wertpapieren nach § 17 EStG zu versteuern sind, muss eine Umqualifizierung erfolgen. Die Banken behandeln derartige Einkünfte (oder auch Verluste) nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1. Die Umqualifizierung kann Einfluss auf die Höhe der Steuern des laufenden Jahres oder der Folgejahre (zum Beispiel aufgrund einer Änderung der Einstellung in den Aktienverlusttopf) haben.
Das Schreiben des BMF erläutert die Einzelheiten an Beispielen.
Das BMF hat das Schreiben vom 11.12.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Bundesfinanzministerium
18.12.2014