Keine rechtliche Bindungswirkung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 17.12.2014 darauf hin, dass Veröffentlichungen der Europäischen Kommission zur praktischen Anwendung des EU-Rechts auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer keine rechtliche Bindungswirkung haben.
Dies gilt sowohl für bereits vorliegende Veröffentlichungen als auch für künftige Veröffentlichungen der Europäischen Kommission. Maßgeblich für die Rechtsanwendung sind das Umsatzsteuergesetz, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie die Regelungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass und anderen Verwaltungsanweisungen.
Zunächst denkt man einen verfrühten Aprilscherz.
Das Bundesministerium der Finanzen meint sein Schreiben aber sehr ernst und begründet das wie folgt:
"Die Europäische Kommission ist in der letzten Zeit dazu übergegangen, die Anwendung von Vorschriften aus neuen Legislativakten des Rates durch umfangreiche Veröffentlichungen auf ihrer Homepage zu begleiten. In den Veröffentlichungen erläutert die Europäische Kommission, wie die neuen Vorschriften aus ihrer Sicht anzuwenden sind. Diese Erläute-rungen werden mit unterschiedlichen Bezeichnungen veröffentlicht"
und weiter:
"Die Europäische Kommission weist in den Veröffentlichungen jeweils ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht rechtsverbindlich sind, sondern lediglich als praktische und informelle Information zu sehen sind, wie die Rechtsvorschriften der EU nach Ansicht der General-direktion Steuern und Zollunion anzuwenden sind. Folglich seien weder die Europäische Kommission selbst noch die Mitgliedstaaten an den Inhalt der Veröffentlichungen gebunden."
Hierzu erspart man sich am besten jeden Kommentar.
Das BMF hat das Schreiben vom 11.12.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Bundesfinanzministerium
18.12.2014