Corona-Hilfen Frist verlängert bis 31.12.2021
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.12.2020 veröffentlicht: "Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene; Ergänzung und Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs des BMF-Schreibens vom 9. April 2020"
GZ IV C 4 - S 2223/19/10003 :006
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Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 18.12.2020:
"Die Situation der Covid-19-Pandemie bedingt die Erweiterung und Verlängerung der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen des Jahres 2020 auch im Jahr 2021 zur Anwendung zu bringen. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben daher beschlossen, die in den BMF-Schreiben vom 9. April 2020 (BStBl I S. 498) und vom 26. Mai 2020 (BStBl I S. 543) enthaltenen Verwaltungsregelungen zu verlängern und zu erweitern."
...
"Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 (BStBl I S. 498) und dessen Ergänzungen über den 31. Dezember 2020 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31. Dezember 2021 durchgeführt werden."
Das BMF hat die Veröffentlichung vom 18.12.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 52/2020
21.12.2020
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