Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Umsatzsteuer-Anwendungserlass Änderungen zum 31.12.2020

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.12.2020 veröffentlicht: "Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum 31.  Dezember  2020 (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen)"
GZ III C 3 -S 7015/19/10006 :001

#Umsatzsteuer-Anwendungserlass Änderungen 31.12.2020  

Zitat aus der Veröffentlichung vom 15.12.2020 des BMF:
"Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 19. Dezember 2019 -III C 3 -S 7015/19/10002 :001 (2019/1084286) -, BStBl I S. 1399, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ohne materiellrechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.
"

Das BMF hat das Schreiben vom 15.12.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 52/2020
21.12.2020

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!  

%MCEPASTEBIN%