Umsatzsteuervoranmeldungen für Neugründungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16.12.2020 veröffentlicht: "Aussetzung der Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Voranmeldungen in Neugründungsfällen."
GZ III C 3 -S 7346/20/10001 :002
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Das BMF hat die Veröffentlichung vom 15.12.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 52/2020
21.12.2020
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