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 der guten Ideen

Anwendung des Heimarbeitsgesetzes

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 14.06.2016 (Aktenzeichen 9 AZR 305/15) eine sehr weitreichende Entscheidung über die Anwendung des Heimarbeitsgesetzes (HAG) getroffen.
 
Statt wie bisher angenommen können nach dem Urteil nicht nur gewerbliche Tätigkeiten, sondern auch sogenannte höherwertig qualifizierte Leistungen unter das Heimarbeitsgesetz fallen.
Im Urteilsfall ging es um die Frage, ob ein Programmierer selbständig oder unselbständig tätig ist.
 
Das Urteil kann erhebliche Auswirkungen haben, es sollte daher bei allen Heimarbeitsverhältnissen beachtet werden.
 
Das Bundesarbeitsgericht hat das Urteil vom 14.06.2016 (Aktenzeichen 9 AZR 305/15) auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht

Hinweis von Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Andreas L. Huber, Freising. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2017
27.02.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html