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Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.02.2017 ein Schreiben zur Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen veröffentlicht.
 
Der Vollständige Titel des Schreibens lautet:

"Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden; Änderung des BMF-Schreibens vom 11. Dezember 2015 - IV A 3 - S 0336/07/10010 -"

Das BMF hat das Schreiben vom 15.02.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2017
27.02.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
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http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html