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 der guten Ideen

Widerrufsbelehrung gegenüber Bankkunden

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 19/2017 auf sein Urteil vom 21.02.2017 (Aktenzeichen XI ZR 381/16) hin. Danach ist zu prüfen, ob Bankkunden bei der Ausübung ihres Rechts auf Widerruf gegen Treu und Glauben verstoßen haben.

Der Schutz des Verbrauchers soll erreicht werden. Daher ist ihm eine rechtswirksame Widerrufsbelehrung zu erteilen. Ob dies im Urteilsfall geschehen ist, muss das Landgericht, an das der Rechtsstreit zurück verwiesen wurde, nun klären.

Verbraucher, die aus einem hochverzinslichen Darlehensvertrag heraus wollen, können ihre Chancen unter Beachtung dieses Urteils überprüfen.

Der Bundesgerichtshof hat die Pressemitteilung 19/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2017
27.02.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html