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Grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein inländisches sog. Konsignationslager

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 14.12.2017 mitgeteilt: „Die Angabe „1. Januar 2018“ in der Anwendungsregelung des BMF-Schreibens vom 10. Oktober 2017 - III C 3 - S 7103-a/15/10001 (2017/0854904), BStBl I S. 1442, wird durch die Angabe „1. Januar 2019“ ersetzt.“

 

Wir erlauben uns den Hinweis, dass wir die Information am 21.12.2017 erhalten haben.

Das BMF hat das Schreiben vom 14.12.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 01/2018
02.01.2018

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