Neuregelungen zum Januar 2018
Die amtierende Bundesregierung hat auf ihrer Homepage eine Liste der Neuerung 2018 veröffentlicht. Der einleitende Text lautet: "Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab 1. Januar ausnahmslos für alle Branchen. Wer seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen möchte, muss den Förderantrag vor der Auftragsvergabe einreichen. Der gesetzliche Mutterschutz gilt nun auch für Schülerinnen und Studentinnen. Diese und andere Neuregelungen treten im Januar in Kraft." Es ist eine sehr lange Liste:
Diese Bereiche werden angeführt:
Arbeit und Soziales
Gesundheit
Frauen und Familie
Steuern und Finanzen
Verbraucherschutz
Verkehr
Justiz
Energie
Landwirtschaft und Umweltschutz
Ein Blick auf die Veröffentlichung kann empfohlen werden.
Die Bundesregierung hat die Liste auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesregierung
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