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 der guten Ideen

Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.12.2017 die "die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1. Januar 2018. Die Liste tritt an die Stelle der Liste, die meinem Schreiben vom 17. Januar 2017 - III C 3 - S 7155-a/15/10003 (2016/1175252) -, BStBl 2017 Teil I S. 105, beigefügt war" bekannt gemacht. 

Das BMF hat das Schreiben vom 21.12.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 01/2018
02.01.2018

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