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Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.03.2021 das Schreiben "Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG" veröffentlicht.
GZ IV C 2 - S 2745-b/19/10002 :002
Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Das BMF Schreiben zum fortführungsbedingten Verlustvortrag ist in 80 Randnummern gegliedert und umfasst 37 Seiten.

In der Anwendungsregelung am Ende des BMF Schreibens wird darauf hingewiesen, dass § 8d KStG erstmals auf schädliche Beteiligungserwerbe i. S. d. § 8c KStG anzuwenden ist, die nach dem 31. Dezember 2015 erfolgen.

Das BMF hat das Schreiben vom 18.03.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2021
22.03.2021

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