Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG
GZ IV C 2 - S 2745-b/19/10002 :002
Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG
Das BMF Schreiben zum fortführungsbedingten Verlustvortrag ist in 80 Randnummern gegliedert und umfasst 37 Seiten.
In der Anwendungsregelung am Ende des BMF Schreibens wird darauf hingewiesen, dass § 8d KStG erstmals auf schädliche Beteiligungserwerbe i. S. d. § 8c KStG anzuwenden ist, die nach dem 31. Dezember 2015 erfolgen.
Das BMF hat das Schreiben vom 18.03.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2021
22.03.2021
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