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Umsatzsteuer Grippeschutzimpfungen durch Apotheken

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12.03.2021 das Schreiben "Umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen durch Apotheken; Grippeschutzimpfungen und Sichtvergaben von Substitutionsmitteln" veröffentlicht.
GZ III C 3 - S 7170/20/10005 :001
Grippeschutzimpfungen durch Apotheken

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 12.03.2021
" Der Umsatzsteueranwendungserlass wir in Abschnitt 4.14.4 Abs. 11 der Satz 1 wie folgt geändert:
 … Nach Nummer 13 wird folgende Nummer 14 angefügt:
'14. Apothekerinnen und Apotheker, die im Rahmen des Modellvorhabens nach § 132j SGB V Grippeschutzimpfungen durchführen, oder die nach § 5 Abs. 10 Satz 2 Nr. 2 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung Substitutionsmittel dem Patienten zum unmittelbaren Verbrauch überlassen.'
Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für Umsätze, die vor dem 1. April 2021 ausgeführt werden, wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer seine Leistungen abweichend von Abschnitt 4.14.4 Abs. 11 Nr. 14 UStAE umsatzsteuerpflichtig behandelt." 

Die Mitteilung des BMF wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2021
22.03.2021

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