Umsatzsteuer Grippeschutzimpfungen durch Apotheken
GZ III C 3 - S 7170/20/10005 :001
Grippeschutzimpfungen durch Apotheken
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 12.03.2021
" Der Umsatzsteueranwendungserlass wir in Abschnitt 4.14.4 Abs. 11 der Satz 1 wie folgt geändert:
… Nach Nummer 13 wird folgende Nummer 14 angefügt:
'14. Apothekerinnen und Apotheker, die im Rahmen des Modellvorhabens nach § 132j SGB V Grippeschutzimpfungen durchführen, oder die nach § 5 Abs. 10 Satz 2 Nr. 2 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung Substitutionsmittel dem Patienten zum unmittelbaren Verbrauch überlassen.'
Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für Umsätze, die vor dem 1. April 2021 ausgeführt werden, wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer seine Leistungen abweichend von Abschnitt 4.14.4 Abs. 11 Nr. 14 UStAE umsatzsteuerpflichtig behandelt."
Die Mitteilung des BMF wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2021
22.03.2021
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