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Härtefallregelungen bei Unternehmenshilfen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.03.2021 eine Pressemitteilung "Bund und Länder bringen Härtefallhilfen auf den Weg – wichtige Ergänzung der umfassenden Unternehmenshilfen" veröffentlicht.

Härtefallregelungen bei Unternehmenshilfen

Zitat aus der Pressemitteilung der BMF vom 19.03.2021:
"Bund und Länder haben sich gestern auf die Ausgestaltung der Härtefallhilfen geeinigt. Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen umfangreichen Unternehmenshilfen und bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen. Die Härtefallhilfen sind ein Angebot des Bundes an die Länder. Dazu schließen diejenigen Länder, die sich beteiligen wollen, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei den jeweiligen Landesstellen."

Das BMF hat die Pressemitteilung vom 19.03.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2021
22.03.2021

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