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Keine Umsatzsteuer auf Sachspenden


Die Steuerberaterkammer München weist in ihrem Sondernewsletter vom 18.03.2021 darauf hin, dass nach einem BMF Schreiben vom 18.03.2021 "Keine Umsatzbesteuerung von Sachspenden von Einzelhändlern an steuerbegünstigte Organisationen vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021" erhoben wird.

Keine Umsatzsteuer auf Sachspenden

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 18.03.2021:
"Das BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden vom 18. März 2021 (III C 2 - S 7109/19/10002 :001), schöpft den möglichen Gestaltungsspielraum, den das Unionsrecht durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie setzt, umfassend aus, um Unternehmern eine rechtssichere umsatzsteuerliche Abwicklung von Sachspenden zu ermöglichen. Es beseitigt vollumfänglich Unsicherheiten bei der Ermittlung der Umsatzsteuer auf eine Sachspende, die bislang von den Unternehmern immer wieder als Grund für den Verzicht auf eine Spende genannt wurden."

Das BMF hat das Schreiebn vom 18.03.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2021
22.03.2021

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