Krisenfrüherkennung nach StaRUG (2021)
Krisenfrüherkennung nach StaRUG (2021)
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz - StaRUG) bringt neue Regelungen zur Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement.
Dem Gesetzgeber ist es gelungen, wieder eine Bestimmung zu schaffen, die mit einhundert Paragraphen und umfangreichen Detailregelung schwer zu erfassen ist. Die Neuregelungen sind teilweise am 01.01.2021 in Kraft getreten, teilweise treten sie am 17.07.2022 (!) in Kraft.
Unter "Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de" findet man den Text.
Das Merkblatt mit praxisnahen Erläuterungen zum StaRUG hat die DWS Steuerberater Medien GmbH auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage DWS Steuerberater Medien GmbH
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2021
22.03.2021
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