Diesel-Skandal Finanzierungskosten sind erstattungsfähig
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 080/2021 vom 13.04.2021 auf sein Urteil vom 13.04.2021 (Aktenzeichen VI ZR 274/20) hin. Danach hat der Autohersteller "neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten."
Diesel-Skandal Finanzierungskosten sind erstattungsfähig
Der BGH bestätigte den Vorinstanzen, sie hätten zutreffend angenommen, dass der Autohersteller den Autokäufer durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Das war die Grundlage für die Entscheidung, dass die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten sind.
Der BGH hat die Pressemitteilung 080/2021 vom 13.04.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 16/2021
19.04.2021
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