Schulhund: Kosten sind anteilig als Werbungskosten abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 008/21 vom 25.03.2021 auf seine Urteile vom 14.01.2021 (Aktenzeichen VI R 15/19 und VI R 52/18) hin. Danach sind Aufwendungen für einen sogenannten Schulhund als Werbungskosten abzugsfähig.
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