Schulhund: Kosten sind anteilig als Werbungskosten abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 008/21 vom 25.03.2021 auf seine Urteile vom 14.01.2021 (Aktenzeichen VI R 15/19 und VI R 52/18) hin. Danach sind Aufwendungen für einen sogenannten Schulhund als Werbungskosten abzugsfähig.
Schulhund: Kosten sind anteilig als Werbungskosten abzugsfähig
Voller Abzug der Kosten für die Ausbildung des Hundes
Der BFH hat neben dem anteiligen Abzug der Kosten für den Schulhund den vollen Abzug der Kosten für der Ausbildung des Schulhundes in dem Verfahrens VI R 15/19 zum Therapiehund zugelassen, "da diese spezielle Ausbildung ersichtlich nur durch den Schuleinsatz veranlasst und eine private Mitveranlassung nicht ersichtlich sei."
Der BFH hat die Pressemitteilung 008/21 vom 25.03.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 16/2021
19.04.2021
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