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Hohe Freiheitsstrafe wegen Corona-Betrugs

Der BGH weist in seiner Pressemitteilung Nr. 094/2021 vom 12.05.2021 auf seinen Beschluss vom 04.05.2021 (Aktenzeichen 6 StR 137/21), mit dem er die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stade zurückgewiesen hat. 

Hohe Freiheitsstrafe wegen Corona-Betrugs

Zitate aus der Pressemitteilung der BGH vom 12.05.2021:
"Das Landgericht Stade hat den Angeklagten wegen siebenfachen Subventionsbetruges, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Nach den landgerichtlichen Feststellungen beantragte der vielfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte im Frühjahr 2020 in sieben Fällen in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen) sog. Corona-Soforthilfen für tatsächlich nicht existierende Kleingewerbe und erlangte auf diese Weise insgesamt 50.000 Euro. In drei Fällen nutzte er hierfür fremde Personendaten. Der Angeklagte täuschte dabei über subventionserhebliche Tatsachen, die in den jeweiligen Antragsformularen in der gebotenen Klarheit als solche bezeichnet waren."

Der BGH hat die Pressemitteilung vom 12.05.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage des Bundesgerichtshofs

COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2021
17.05.2021

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