Vorsteuerabzug für begleitende Leistungen
Das Finanzgericht (FG) Rheinland Pfalz weist in seiner Pressemitteilung vom 11.05.2021 auf sein Urteil vom 23.02.2021 (Aktenzeichen 3 K 1311/19) hin. Danach kann die Ortsgemeinde Mörsdorf die Vorsteuer für die Errichtung der Geierlay-Hängeseilbrücke geltend machen, da diese Brücke als touristischer Anziehungspunkt für erhebliche Einnahmen mit gebührenpflichtigen Parkplätzen diene.