Corona reicht nicht für erfolgreichen Widereinsetzungsantrag
Das Finanzgericht Düsseldorf weist auf sein Urteil vom 29.04.2021 (Aktenzeichen 8 K 1416/20 G) hin. Danach scheidet eine Wiedereinsetzung gemäß § 56 FGO bei Organisationsverschulden in der Kanzlei auch bei Vorliegen von pandemiebedingten Gründen aus.
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