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Pfändungsfreigrenzen ab 01. Juli 2021

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat eine Broschüre mit den ab 01.07.2021 geltenden neuen Pfändungsfreigrenzen veröffentlicht.

Pfändungsfreigrenzen ab 01. Juli 2021

Zitat aus der Broschüre:
"Aus der in dieser Broschüre abgedruckten Tabelle ergeben sich die vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet. Als Arbeitseinkommen ist dabei das jeweilige Nettoeinkommen des Schuldners/der Schuldnerin zu verstehen."

Link Homepage BMJV

COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2021
05.07..2021

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