Gutachtertätigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes (MDK) nicht USt-befreit
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 022/21 vom 01.07.2021 auf sein Urteil vom 24.02.2021 (Aktenzeichen - XI R 30/20 (XI R 11/17)) hin. Danach ist die Erstellung von Gutachten, "die im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Gutachten zur Pflegebedürftigkeit von Patienten erstellt" werden, "nach nationalem Recht nicht von der Umsatzsteuer befreit sind." Auch eine Steuerbefreiung nach dem Unionsrecht wurde im Urteilsfall nicht gewährt.
Weiterlesen … Gutachtertätigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes (MDK) nicht USt-befreit