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Umsatzsteuer: Abgrenzung des Museumsbegriffs

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28.06.2021 ein Schreiben "Abgrenzung des Museumsbegriffs in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG von dem in § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG; BFH-Urteil vom 22. November 2018, V R 29/17" veröffentlicht. .
III C 2 - S 7238/19/10002 :001

Umsatzsteuer: Abgrenzung des Museumsbegriffs

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 28.06.2021:
"Mit Urteil vom 22. November 2018, V R 29/17 (BStBl 2021 II S. XXX), hat der BFH entschieden, dass die steuerbegünstigte Eintrittsberechtigung für Museen auch Kunstsammlungen erfasst, die eigens für die Ausstellung und damit nur vorübergehend zusammengestellt wurden. In seiner Entscheidung weist der BFH darauf hin, dass es für die Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG nicht darauf ankomme, ob Sonderausstellungen komplett aus den Sammlungsbeständen anderer Einrichtungen oder privater Leihgeber zusammengestellt seien oder aber nur zu einem geringen Anteil aus der eigenen Sammlung bestückt würden."

Zum Inkrafttreten wird in der Änderung des UStAE ausgeführt:
"Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden." 

Das BMF-Schreiben vom 28.06.2021 wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2021
05.07..2021

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