Abschneiden überhängender Äste erlaubt?
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 109/2021 vom 11.06.2021 auf sein Urteil vom 11. 06.2021 (Aktenzeichen V ZR 234/19) hin. Danach darf ein Grundstückseigentümer überhängende Äste eines auf dem Nachbargrundstück stehenden Baumes abschneiden, auch wenn die Standfestigkeit des Baumes dadurch gefährdet ist.
Abschneiden überhängender Äste erlaubt
Der BGH weist in dem Urteil darauf hin, dass das Selbsthilferecht aber durch naturschutzrechtliche Regelungen, etwa durch Baumschutzsatzungen oder -verordnungen, eingeschränkt sein kann. Der Streit wurde zur Klärung dieser Frage an das Berufungsgericht zurück verwiesen.
Der BGH hat die Pressemitteilung 109/20 vom 11.06.2021 seiner Homepage veröffentlicht. Link Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2021
12.07..2021
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