Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Abschneiden überhängender Äste erlaubt?

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 109/2021 vom 11.06.2021 auf sein Urteil vom 11. 06.2021 (Aktenzeichen V ZR 234/19) hin. Danach darf ein Grundstückseigentümer überhängende Äste eines auf dem Nachbargrundstück stehenden Baumes abschneiden, auch wenn die Standfestigkeit des Baumes dadurch gefährdet ist. 

Abschneiden überhängender Äste erlaubt 

Der BGH weist in dem Urteil darauf hin, dass das Selbsthilferecht aber durch naturschutzrechtliche Regelungen, etwa durch Baumschutzsatzungen oder -verordnungen, eingeschränkt sein kann. Der Streit wurde zur Klärung dieser Frage an das Berufungsgericht zurück verwiesen.

Der BGH hat die Pressemitteilung 109/20 vom 11.06.2021 seiner Homepage veröffentlicht. Link Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2021
12.07..2021

Das Netzwerk

Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Mehr  

Sie haben Fragen an uns? Hier ist der FRAGE-LINK
Wir melden uns schnellstmöglich.

ANZEIGE: Link zum Shop von TAXOS-Software.de: Formulierungshilfen zur Verfahrensdokumentation von Günter Hässel

 

 

 

 

 

%MCEPASTEBIN%Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gaststätten bis 31.12.2021 verlängert