Stolperfalle im Fußballstadion
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 17.06.2021 auf den Hinweisbeschluss des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.05.2021 (Aktenzeichen 7 U 27/20) hin. Danach steht einem Stadionbesucher Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, der über eine Gummimatte gestolpert war, mit der eine zu einem Brezelstand führende Stromleitung abgedeckt worden war.