Stolperfalle im Fußballstadion
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 17.06.2021 auf den Hinweisbeschluss des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.05.2021 (Aktenzeichen 7 U 27/20) hin. Danach steht einem Stadionbesucher Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, der über eine Gummimatte gestolpert war, mit der eine zu einem Brezelstand führende Stromleitung abgedeckt worden war.
Stolperfalle im Fußballstadion
Der Anspruchsteller musste sich allerdings ein Mitverschulden von einem Drittel wegen seiner Nachlässigkeit anrechnen lassen.
Inzwischen werden Gummimatten nicht mehr verwendet. Vielmehr werden die Stände unmittelbar bei den Stromquellen aufgebaut oder die Stromleitungen werden oberirdisch verlegt.
Dieser Sachverhalt ist gar nicht so selten. Im Privatleben sollte grundsätzlich die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen müssen. Schon wegen des mit einem solchen Ereignis einhergehenden Ärgers sollte man besser eine gewissenhafte Vorsorge walten zu lassen.
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 17.06.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm
COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2021
12.07..2021
Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Mehr
Sie haben Fragen an uns? Hier ist der FRAGE-LINK
Wir melden uns schnellstmöglich.