Aufteilung Bodenwert - Gebäudewert mit Hilfe des Ertragswertverfahrens
Das Finanzgericht (FG) Hamburg weist in seinem Newsletter 4/2019 auf sein Urteil vom 10.10.2019 (Aktenzeichen 1 K 16/18) hin. Danach kann die Aufteilung der Anschaffungskoten bei einem Mehrfamilienhaus auch nach dem Ertragswertverfahren erfolgen.
Im Urteilsfall sprechen, wie sich aus dem Urteil ergibt, die Motive der Käufer für die Anwendung des Ertragswertverfahrens.
Das FG Hamburg hat die Pressemitteilung 4/2019 und das Urteil vom 20.08.2019 seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Hamburg
COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2020
13.01.2020
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