Aufteilung Bodenwert - Gebäudewert mit Hilfe des Ertragswertverfahrens
Das Finanzgericht (FG) Hamburg weist in seinem Newsletter 4/2019 auf sein Urteil vom 10.10.2019 (Aktenzeichen 1 K 16/18) hin. Danach kann die Aufteilung der Anschaffungskoten bei einem Mehrfamilienhaus auch nach dem Ertragswertverfahren erfolgen.
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