Keine Kettenschenkung
Das Finanzgericht (FG) Hamburg weist in seinem Newsletter 4/2019 auf sein Urteil vom 20.08.2019 (Aktenzeichen) hin. Im Urteilsfall wurde festgestellt, dass eine Schenkung von der Großmutter an deren Tochter und die Weiterschenkung vom gleichen Tag an die Tochter der Tochter keine Kettenschenkung darstellt.
Eine stichwortartige Schilderung dieses Urteils, dem voll zuzustimmen ist, könnte eine ungenügende Information darstellen. es ist erforderlich, das Urteil in allen Einzelheiten zu lesen.
Das FG Hamburg hat die Pressemitteilung 4/2019 und das Urteil vom 20.08.2019 seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Hamburg
COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2020
13.01.2020
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