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 der guten Ideen

Verfahrensbeschreibung für Wohnungsbauprämie

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16.12.2019 Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der Wohnungsbauprämie bekannt gemacht.  

 Zitat aus der Bekanntmachung:
"Von der Zentralstelle für Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie beim Technischen Finanzamt Berlin -ZPS ZANS - bin ich gebeten worden, die Datensatz
beschreibungen für die Zuleitung durch Datenfernübertragung für Anzeigen nach § 4a WoPG im Bundessteuerblatt Teil I bekanntzumachen. Diesbezüglich übersende ich Ihnen Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der Wohnungsbauprämie (WoP) durch die beim Land Berlin eingerichtete Zentrale Produktionsstelle für Arbeitnehmer-Sparzulage  und Wohnungsbauprämie (ZPS ZANS)."

Dem Schreiben sind 4 Anlagen beigefügt.

Das BMF hat die Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der Wohnungsbauprämie auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München, Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2020
13.01.2020

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Zitate auf dem BMF-Schreiben vom 17.12.2019.

„Randnummer 5 des BMF-Schreibens vom 16. Dezember 2005 (BStBl I S. 1054) wird entsprechend mit der Maßgabe neu gefasst, dass die betroffenen Pensionsrückstellungen zum Schluss des Wirtschaftsjahres in Höhe der Teilwerte unter Zugrundelegung der "HeubeckRichttafeln 2005 G“ angesetzt werden können.“

„Die Neufassung der Randnummern 5 ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.“

Das BMF hat das Schreiben vom 17.12.2019 auf seiner Homepage veröffentlich. Link Homepage Bundesfinanzministerium