Rücklage für Ersatzbeschaffung: Reinvestitionsfristen um 1 Jahr verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 13.01.2021 "Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR); Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen" darauf hin, dass die Fristen sich jeweils um ein Jahr verlängern, wenn die genannten Fristen ansonsten in einem nach dem 29. Februar 2020 und vor dem 1. Januar 2021 endenden Wirtschaftsjahr ablaufen würden.
GZ IV C 6 -S 2138/19/10002 :003
Rücklage für Ersatzbeschaffung: Reinvestitionsfristen um 1 Jahr verlängert
Das BMF Schreiben bezieht sich auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR.
Das BMF hat das Schreiben vom 11.01.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2021
18.01.2021
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