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Unberechtigter Steuerausweis - bereits der Anschein ist schädlich - Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 11.01.2021 "Unberechtigter Steuerausweis; Rechnungen im Sinne von §  14c Abs.  2 UStG; BFH-Urteil vom 21.  September 2016, XI  R  4/15" darauf hin, dass es für die Annahme eines unberechtigten Umsatzsteuerausweises genügt, wenn zum Beispiel in einem Gebührenbescheid über eine Tierkörperbeseitigung als Teil der Entsorgungsgebühr ein Nettoentsorgungsentgelt nebst dem darauf entfallenden Steuerbetrag angegeben wird.
 GZ III C 2 -S 7283/19/10001 :001 

Unberechtigter Steuerausweis bereits der Anschein ist schädlich Änderung des #Umsatzsteueranwendungserlasses

Das BMF Schreiben beruht auf einem BFH Urteil vom 21.09.2016, es ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Die Änderungen des Umsatzsteueranwendungserlasses ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 11.01.2021.

Das BMF hat das Schreiben vom 11.01.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2021
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.01.2021

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