Das Finanzamt kann jederzeit eine Kassen-Nachschau durchführen - ohne Vorankündigung
Anzeige: Günter Hässel hat einen kurzen Blog zu dem Thema unangekündigte Kassen-Nachschau veröffentlicht, in dem auf die kostenfreie Checkliste zur Kassen-Nachschau verwiesen wird.
Das Finanzamt kann jederzeit eine Kassen-Nachschau durchführen - ohne Vorankündigung
Durch die unangekündigte Kassen-Nachschau soll überprüft werden, ob die Kasse des Vortags abgeschlossen ist. Das ist dann ein Indiz dafür, dass die Kasse täglich geführt (=abgeschlossen) wird, was gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO). Die Prüfer verfügen über sehr ausgeklügelte Prüfmethoden!
Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben kann es zu Schätzungen und Steuernachzahlungen kommen, wenn die Prüfer nachweisen, dass die Kasse nicht täglich geführt wurde.
Bei Betrieben, die niemals betriebliche Einnahmen haben und daher die meist selten vorkommenden Barausgaben über Bankabhebungen finanzieren, kann überprüft werden, ob die Kasse ganz abgeschafft wird. Näheres hierzu ergibt sich aus einer speziellen Textvorlage mit Erläuterungen zu diesem Sachverhalt.
Link zu dem Blog von Günter Hässel
COLLEGA-Wochen-Ticker 31/2021
02.08.2021
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