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Internethandel: Haftung für Umsatzsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Schreiben vom 28.07.2021 veröffentlicht: "Umsatzsteuer; Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG)."
GZ III C 5 - S 7420/19/10002 :014 

Internethandel: Haftung für Umsatzsteuer

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 28.07.2021:
"Das durch das o. g. BMF-Schreiben vom 7. Oktober 2019 eingeführte Vordruckmuster USt 1 TK Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG wird hiermit neu bekannt gegeben (Anlage)." 

Zitat aus der Anlage:
"Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 25e Abs. 4 Satz 2 UStG als Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für die Steuer auf Umsätze nach § 25e Abs. 1 UStG des o.g. Unternehmers nach Zugang dieser Mitteilung haften und durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden können, soweit das dem Umsatz zugrunde liegende Rechtsgeschäft nach dem Zugang dieser Mitteilung abgeschlossen worden ist.  
Ihre Inanspruchnahme als Haftender erfolgt nicht, wenn Sie bis zum TT.MM.JJJJ nachweisen, dass der o.g. Unternehmer über die von Ihnen betriebene elektronische Schnittstelle keine Waren mehr anbieten kann."
Der Verwaltungsakt kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe mit Einspruch angefochten werden.

Das BMF hat das Schreiben vom 28.07.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 31/2021
02.08.2021

#Internethandel #Umsatzsteuer-Haftung #Haftung

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