Sonderausgaben für Kindergartenbeiträge um Arbeitgeberzuschüsse kürzen
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nummer 024/21 vom 22.07.2021 auf seinen Beschluss vom 14.04.2021 (Aktenzeichen III R 30/20) hin. Danach sind "die als Sonderausgaben abziehbaren Kindergartenbeiträge um die dazu geleisteten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen."
Sonderausgaben für Kindergartenbeiträge um Arbeitgeberzuschüsse kürzen
Im entschiedenen Fall zahlte der Arbeitgeber einen steuerfreuen Zuschuss von 600 € zu dem Kindergartenbeitrag von 926 €. Der Abzug als Sonderausgaben setze nach der gesetzlichen Regelung Aufwendungen voraus, so dass nur 326 € abgezogen werden konnten.
Der BFH hat die Pressemitteilung vom 22.07.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 31/2021
02.08.2021
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