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Technische Richtlinie des BSI nach § 5 KassenSichV

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Schreiben vom 26.07.2021 veröffentlicht: "Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik; „BSI TR-03153-2 Regelung zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen, Version 1.0.0“ "
GZ IV A 4 - S 0316-a/19/10012 :002

Technische Richtlinie des BSI nach § 5 KassenSichV

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 26.07.2021:
"Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in einer Technischen Richtlinie die technischen Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen erstellt." 

Das BMF hat das Schreiben vom 26.07.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 31/2021
02.08.2021

#Kassen-SichV #Technische Richtlinie #BSI #Sicherheitsrichtlinien

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