Crowdfunding steuerrechtliche Einordnung. Kann Spende vorliegen?
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben vom 15.12.2017 "Spendenrechtliche Beurteilung von „Crowdfunding“ (§ 10b EStG)" veröffentlicht.
Crowdfunding ist eine neuere Art des Einsammelns von Geld für bestimmte Zwecke.
Wenn den Geldgebern Gegenleistungen gewährt werden, handelt es nicht um Spenden.
Wenn dagegen bestimmte allgemein nützliche Projekte finanziert werden sollen, kann die Möglichkeit eines Spendenabzugs nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) bestehen.
In dem BMF Schreiben werden die Abgrenzungskriterien und die Voraussetzungen für einen Spendenabzug beschrieben.
Das BMF hat das Schreiben vom 15.12.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2018
22.01.2018
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