Hammer Unterhaltsleitlinien neu gefasst
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 19.01.2018 darauf hin, dass es die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.2018) bekanntgegeben hat.
Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamm vom 19.01.2018:
"Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts zu erzielen.
Die neuen Leitlinien übernehmen die neue Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2018. Sie berücksichtigen die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Erhöhungen des Kindergeldes und des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder. Erstmals seit 2008 wurden auch die Einkommensgruppen angehoben."
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 19.01.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm
COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2018
22.01.2018
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