Vollmacht kann Testament sein
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 17.01.2018 auf sein Urteil vom 11.05.2017 (Az. 10 U 64/16) hin. Danach kann ein als "Vollmacht" bezeichnetes Schriftstück ein rechtswirksam errichtetes privatschriftliches Testament sein.
Das Gericht ging in dem Urteil davon aus, dass aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme ein ernsthafter Testierwille vorgelegen habe. Dass die Schriftstücke mit "Testament" oder "mein letzter Wille" überschrieben seien, sei nicht erforderlich.
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 17.01.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm
COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2018
22.01.2018
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