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Entschädigungen an Verwaltungsratsmitglieder sind steuerpflichtig.

Entschädigungen an Verwaltungsratsmitglieder, Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane einer Krankenkasse oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts seien nach ihrer Art mit der Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds vergleichbar und daher steuerbar. Hierauf weist das Finanzgericht Münster (FG) in seiner Pressemitteilung 16 vom 17.12.2018  unter Hinweis auf sein Urteil vom 31.10.2018 (Aktenzeichen 7 K 1976/17 E) hin. 

Ein Rechtsanwalt vertrat die Ansicht, dass die ihm als Verwaltungsratsmitglied einer Krankenkasse gewährte Aufwandsentschädigung von rund 7.000 Euro wie die Aufwandsentschädigung eines Richters steuerfrei sei. Dem hat das Finanzgericht Münster nicht zugestimmt, hat aber Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen.

Das FG Münster hat die Pressemitteilung 16/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG-Muenster 

COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2019

21.01.2019

Steuerberater Kompendium zur Verfahrensdokumentation