Keine Berichtigung bei Fehlern in elektronisch übermittelten Lohnsteuerdaten
Keine Berichtigungs- oder Änderungsmöglichkeit für das Finanzamt bei Fehlern in elektronisch übermittelten Lohnsteuerdaten. Hierauf weist das Finanzgericht (FG) Hamburg in seiner Pressemitteilung vom 04/2018 unter Hinweis auf sein rechtskräftiges Urteil vom 04.10.2018 (Aktenzeichen 3 K 69/18) hin.
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