Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Keine Berichtigung bei Fehlern in elektronisch übermittelten Lohnsteuerdaten

Keine Berichtigungs- oder Änderungsmöglichkeit für das Finanzamt bei Fehlern in elektronisch übermittelten Lohnsteuerdaten. Hierauf weist das Finanzgericht (FG) Hamburg in seiner Pressemitteilung vom 04/2018 unter Hinweis auf sein rechtskräftiges Urteil vom 04.10.2018 (Aktenzeichen 3 K 69/18) hin. 

Das FG Hamburg hat die Pressemitteilung 04/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG-Hamburg

COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2019

21.01.2019

Steuerberater Kompendium zur Verfahrensdokumentation